Ohne Insolvenz so geht es weiter



Unsere professionell ausgebildeten Berater sind mit der Problematik der Überschuldung vertraut. Sie kennen die Probleme und können Ihnen deshalb mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir zeigen Ihnen die Ursachen Ihrer Überschuldung, prüfen die Berechtigung von Forderungen, helfen Ihnen Ihr Einkommen an die Lebenssituation anzupassen und den richtigen Überblick zu finden. Suchen Sie rechtzeitig eine Schuldnerberatungsstelle auf, bevor Ihnen die Zinsen und Mahngebühren davonlaufen. Je früher Sie zu uns kommen, desto einfacher ist es, die Schulden zu regulieren.

 

Sie werden bei uns persönlich von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin betreut und nicht an kostenpflichtige Rechtsanwälte weitergeleitet. Ihre Situation bleibt auf diese Weise diskret und Sie erhalten alle nötigen Informationen, auch über die tatsächlich entstehenden Kosten, immer von der einen Person Ihres Vertrauens.

 

Wer Schulden hat, kann nicht warten. Deshalb beginnen wir gleich nach der ersten Kontaktaufnahme mit unserer Arbeit. So verlieren Sie keine kostbare Zeit durch lange Wartezeiten

 

Zuerst besprechen wir unverbindlich Ihren Fall und die weitere Vorgehensweise. Bereits in diesem ersten Gespräch werden meist alle Fragen geklärt. Und wir können Ihnen bereits eine monatliche Rate errechnen, um aus den Schulden herauszukommen und sogenannte außergerichtliche Vergleiche mit ihren Gläubigern zu erzielen. 

 

In diesem Gespräch können wir auch feststellen, ob die Voraussetzungen vorliegen um für Sie eine außergerichtliche Einigung ohne Insolvenzverfahren zu versuchen. Sie brauchen sich nicht mehr mit ihren Gläubigern auseinanderzusetzen, weil wir schnellstmöglich eine Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit den Gläubigern vornehmen werden. 

 

Nach vorheriger Terminabsprache stehen wir Ihnen auch für ein persönliches, telefonisches oder Online Gespräch zur Verfügung.

 

Unsere Erstberatung ist kostenlos. Rufen Sie heute noch an! 


Sanierung

Eine Sanierung macht immer dann Sinn, wenn die Schuldsumme mit einer zu leistenden Rate im Verhältnis steht. Oder bereits in den letzten 10 Jahren (nach dem alten Gesetz) oder 11 Jahren (nach dem neuen Gesetz) eine Restschuldbefreiung erhalten hat.


Vorteile

  • Dass Gläubiger auf einen gewissen prozentualen Betrag von der Schuldsumme verzichten und man sich am Ende gesamtschuldnerisch gut vergleich kann.

  • Bei Besitz von Haus, Wohnung, Autos oder bestimmen Berufen, kann es in manchen Fällen sein, dass das Vermögen nicht angegriffen wird oder man einer Sicherheitsüberprüfung (Job) keine Nachteile hat.

Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren macht dann Sinn, wenn die Schulden ganz klar die Einkommensverhältnisse übersteigen. Gründe hierfür sind z.B. Sozialleistungen, schwaches Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen oder unbeständige Arbeitsverhältnisse.


Vorteile

  • Sichere Schuldenfeiheit nach Erteilung der Restschuldbefreiung vorausgesetzt (keine strafbaren Handlungen). Auch bei Veränderungen der Einkommensverhältnisse.

  • Löschung der Schufa nach Erteilung der Restschuldbefreiung.