Privatinsolvenz anmelden, beantragen


Privatinsolvenz: Was Sie wissen müssen, bevor Sie den 1. Schritt wagen


Eine Privatinsolvenz ist mehr als ein rechtlicher Vorgang – sie ist die Chance auf einen echten Neuanfang. Für viele Menschen in finanzieller Schieflage bedeutet sie den ersten Schritt in ein Leben ohne Schulden, ohne ständigen Druck und ohne Angst vor der Zukunft. Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung – und damit die Möglichkeit, das Kapitel der Überschuldung endgültig zu schließen.

 

Bevor Sie diesen Weg beschreiten können, sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen werden. Diesen Schritt bestätigen wir als erfahrene und nach § 305 InsO zugelassene Rechtsanwaltskanzlei gerne für Sie.

 

Erst im Anschluss kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden – zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen. Diese sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für einen erfolgreichen Verlauf.

 

Unser Versprechen an Sie: Wir begleiten Sie von Anfang an – kompetent, diskret und auf Augenhöhe. Gemeinsam gehen wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft.


Warum ein außergerichtlicher Einigungsversuch der erste Schritt zur Privatinsolvenz ist


Bevor Sie den Weg der Privatinsolvenz gehen können, ist ein ganz entscheidender Schritt vorgeschrieben: der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser Schritt soll zeigen, dass alles unternommen wurde, um die Schulden ohne Gericht zu regeln – ein letzter Versuch, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen.

 

Dazu wird gemeinsam mit einer geeigneten Stelle – wie einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle – ein konkreter Plan zur Rückzahlung der Schulden entwickelt. Dieser wird dann den Gläubigern vorgelegt. Stimmen diese dem Vorschlag nicht zu, ist der Weg für die Privatinsolvenz frei.

 

Das offizielle Scheitern dieses Vergleichs muss bescheinigt werden. Wichtig: Auf dieser Bescheinigung muss das genaue Datum vermerkt sein, an dem der Einigungsversuch gescheitert ist. Ab diesem Tag haben Sie sechs Monate Zeit, den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Wird diese Frist versäumt, muss der gesamte Einigungsprozess erneut durchgeführt werden.

 

Wir sind für Sie da – professionell, verständnisvoll und ohne lange Wartezeiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.


Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt


Beratungsgespräch eine Ehepaars mit einem Schuldnerberater
Beratungsgespräch eine Ehepaars mit einem Schuldnerberater

Unsere erfahrenen Schuldnerberater unterstützen Sie persönlich und professionell:

 

  • Prüfung Ihrer Voraussetzungen
  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg aus der Schuldenfalle finden.

 

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Schuldnerberaterin bespricht mit Familie weiters vorgehen in der Schuldensanierung
Schuldnerberaterin bespricht mit Familie weiters vorgehen in der Schuldensanierung

Über 20 Jahre Erfahrung – Kompetente Schuldnerberatung für NRW

 

Seit mehr als zwei Jahrzehnten stehen wir Schuldnern mit professioneller und aktiver Beratung zur Seite. Unsere RA Schuldnerberatung in NRW bietet Ihnen direkte und individuelle Betreuung durch erfahrene Schuldnerberater und freundliche Ansprechpartner - Schuldnerberatung NRW.

 

Als zugelassene Person gemäß §§ 305 Insolvenzordnung (InsO) sind wir berechtigt, Sie auch im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens fachgerecht zu begleiten