Regelinsolvenz, Unternehmensinsolvenz NRW - Info Regelinsolvenz
Insolvenz selbstständig - Regelinsolvenz
Wer wir sind? Wir sind ein Team von Spezialisten, die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können - Regelinsolvenz, Unternehmensinsolvenz NRW
Regelinsolvenzverfahren
Diese Verfahrensart betrifft beruflich Selbständige oder ehemals beruflich Selbständige, wobei letztere mindestens 20 Gläubiger aufweisen oder/und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch für juristische Personen wie z.B. einer GmbH ist diese Verfahrensart anzuwenden. Das Regelinsolvenzverfahren unterscheidet sich aus der Sicht des Schuldners dadurch, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht erforderlich ist, sondern im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Dies ist insbesondere für den Schuldner dann von Vorteil, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse ein Schuldenbereinigungsplan von vorherein keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Das Regelinsolvenzverfahren sieht im Abschnitt der Entscheidung über den Insolvenzantrag auch kein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren vor. Wenn der Schuldner seinen Gläubigern dennoch ein Regulierungsangebot unterbreiten will, kann das nur nach Verfahrenseröffnung durch einen Insolvenzplan geschehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung unter den gleichen Bedingungen und Zeitabschnitten erteilt, wie im Verbraucherinsolvenzverfahren, sofern es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt.
Unternehmensinsolvenz
Die Unternehmensinsolvenz, auch Regelinsolvenz genannt bietet allen selbständigen und ehemals selbständigen die Möglichkeit sich in 3 Jahren zu entschulden. Ein Insolvenzverfahren muss nicht zwangsläufig zur Schließung Ihres Unternehmens führen, sondern kann auch im laufenden Verfahren fortgeführt werden. - Regelinsolvenz, Unternehmensinsolvenz NRW
Firmenpleite - was nun
Was zu beachten ist:
Die Firmenpleite tritt immer dann ein, wenn Ihr Unternehmen insolvent ist. Dies ist der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Diese liegt laut Gesetz immer vor, wenn Sie Ihre Zahlungen eingestellt haben. - Regelinsolvenz, Unternehmensinsolvenz NRW